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Qualitätssicherung 2: Prüfung von Mehrfachfällen in den Melderegistern

Eine wichtige Informationsquelle beim Zensus 2011 sind die Daten aus den Melderegistern. Da diese jedoch dezentral in jeder Gemeinde geführt werden, kann es fälschlicherweise vorkommen, dass eine Person gleichzeitig in mehreren Gemeinden ihren Hauptwohnsitz oder ihren alleinigen Wohnsitz angemeldet hat. Zudem ist es möglich, dass eine Person ausschließlich mit einer oder mehreren Nebenwohnungen gemeldet ist. Diese Unstimmigkeiten zu ermitteln und gegebenenfalls zu korrigieren war das zentrale Ziel der Mehrfachfallprüfung. Denn jede Person ist beim Zensus 2011 mit genau einer Hauptwohnung beziehungsweise alleinigen Wohnung zu zählen.

In Gemeinden mit 10 000 oder mehr Einwohnern wurden deshalb die Registerdaten von Personen mit mehreren Hauptwohnungen oder mehreren alleinigen Wohnungen maschinell korrigiert. Personen mit einer oder mehreren gemeldeten Nebenwohnungen wurden mit Hilfe des Fragebogens zur Klärung des Wohnsitzes nach ihrem Wohnungsstatus befragt.

In Gemeinden unter 10 000 Einwohnern wurden bei der Befragung zur Klärung des Wohnsitzes all diejenigen um Klärung gebeten, die am 9. Mai 2011 mit mehreren Hauptwohnsitzen oder ausschließlich mit Nebenwohnsitz in den Melderegistern gemeldet waren.

Somit konnte sichergestellt werden, dass alle Personen, bei denen unplausible Angaben in den Melderegistern festgestellt wurden, korrekt gezählt werden. Die Ergebnisse der Befragung fließen in die Berechnung der amtlichen Einwohnerzahl ein.

Eine Rückmeldung an die Meldebehörden oder andere Behörden erfolgte selbstverständlich nicht: Beim Zensus 2011 gilt das sogenannte Rückspielverbot.

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