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Registerdaten bilden die Basis des Zensus 2011

Daten der Einwohnermeldeämter

Der registergestützte Zensus 2011 basiert im Wesentlichen auf den Daten der Einwohnermelderegister. Auszüge dieser Registerdaten wurden – quasi als Momentaufnahme zum 9. Mai 2011 – zunächst an das jeweils zuständige Statistische Landesamt und von dort an das Statistische Bundesamt übermittelt. Dort wurden sie im abgeschotteten und gesicherten Bereich der amtlichen Statistik bundesweit zusammengespielt.

Welche Informationen wurden aus den Melderegistern übermittelt?

Aus den Melderegistern kamen zu jeder Person neben der Anschrift auch Merkmale wie zum Beispiel Name, Geschlecht, Monat und Jahr der Geburt, Familienstand und Staatsangehörigkeit(en). Zusätzlich enthielten die Registerauszüge das Einzugsdatum in die am 9. Mai 2011 bewohnte Wohnung und sogenannte „Verzeigerungen“. Das sind Angaben über Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder. Sie werden für die Haushaltegenerierung benötigt. Schließlich wurde noch die rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt. Die genaue Auflistung aller aus den Melderegistern übermittelten Merkmale findet sich im Zensusgesetz 2011 (§ 3 ZensG 2011).

Daten von der Bundesagentur für Arbeit

Mit dem Zensus 2011 sollen nicht nur die amtlichen Einwohnerzahlen festgestellt, sondern auch Informationen über die Beteiligung der Bevölkerung in Deutschland am Erwerbsleben und zu den ausgeübten Berufen gewonnen werden. Ein Teil dieses sogenannten erwerbsstatistischen Gesamtbildes konnte aus vorhandenen Registern entnommen werden. Bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sind sowohl alle etwa 29 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, als auch die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld sowie Arbeitssuchende registriert.

Welche Informationen wurden von der Bundesagentur für Arbeit übermittelt?

Neben Angaben wie Name, Anschrift und Tag der Geburt wurde zu jeder Person auch der Wirtschaftszweig, in der die Person tätig ist, der Arbeitsort und ihr Status – also zum Beispiel beschäftigt oder arbeitsuchend gemeldet – übermittelt. Die genaue Auflistung aller von der Bundesagentur für Arbeit übermittelten Merkmale findet sich im Zensusgesetz 2011 (§ 4 ZensG 2011).

Daten von den öffentlichen Arbeitgebern

Die Register der Bundesagentur für Arbeit lieferten zwar einen großen Teil der Informationen zur Erwerbstätigkeit, aber längst nicht alle. Denn die rund 1,8 Millionen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten gehören nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Informationen zur Erwerbstätigkeit dieser Berufsgruppen mussten demnach auf andere Art und Weise – nämlich über die öffentlichen Arbeitgeber – erhoben werden. Die genaue Auflistung aller von den öffentlichen Arbeitgebern übermittelten Merkmale findet sich im Zensusgesetz 2011 (§ 5 ZensG 2011).

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