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Erhebung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften – damit die Einwohnerzahlen stimmen!

Der Zensustest 2001 und die Volkszählung 1987 haben gezeigt, dass die Melderegister bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften aus den verschiedensten Gründen besonders ungenau sind. Um die Einwohnerzahlen in Gemeinden und Städten verlässlich ermitteln zu können, wurden aus diesem Grund beim Zensus 2011 die Daten aller Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erhoben. Mit diesen Angaben werden die zum Stichtag erhobenen Melderegisterdaten statistisch korrigiert.

Die Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte wurden dabei in nicht-sensible und in sensible Einrichtungen unterteilt. In den nicht-sensiblen Gemeinschaftsunterkünften wie zum Beispiel Internaten, Studierendenwohnheimen, Klöstern und Seniorenwohnheimen wurden die Bewohner persönlich befragt.

Zu den sensiblen Einrichtungen zählen in erster Linie Unterkünfte, bei denen die Information über die Zugehörigkeit der Personen zu diesen Bereichen die Gefahr einer sozialen Benachteiligung hervorrufen könnte. Deshalb wurden bei dieser Befragung besonders hohe Anforderungen an den Datenschutz gestellt. In sensiblen Einrichtungen wie zum Beispiel Justizvollzugsanstalten, Notunterkünften für Obdachlose oder psychiatrischen Einrichtungen gab stellvertretend die Einrichtungsleitung gegenüber speziell geschulten Interviewerinnen und Interviewern oder per Online-Meldung Auskunft.

Was wurde erhoben?

Zur Ermittlung der Einwohnerzahl reichten einige wenige Angaben: So wurde gemäß Zensusgesetz 2011 (§ 8 ZensG 2011) nach Name und Vorname, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat, Staatsangehörigkeiten, Datum des Einzugs in das Wohnheim oder die Gemeinschaftsunterkunft und Wohnungsstatus (alleinige Wohnung beziehungsweise Haupt- oder Nebenwohnsitz) gefragt.

Die Anschrift eines nicht-sensiblen Wohnheims oder einer Gemeinschaftsunterkunft konnte auch für die Haushaltebefragung zufällig ausgewählt werden. In diesem Fall kam ein erweiterter Fragenkatalog zum Einsatz, der auch Fragen zur Ausbildung und Erwerbstätigkeit beinhaltete.

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