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Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft, Verbände, Gewerkschaften, Wissenschaft und Privatnutzer – allen stehen die amtlichen Statistiken der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Das Spektrum der Informationen reicht von Bevölkerungsdaten wie beispielsweise Geburten und Scheidungen über Konjunkturstatistiken, Insolvenzen, Preise bis zu sozialen Daten, Gesundheits-, Umweltstatistiken und vielem mehr.

In Deutschland gibt es insgesamt 15 statistische Ämter. Das gesamte Angebot der statistischen Ämter finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

Der Zensus 2011 ist das gegenwärtig größte Projekt der statistischen Ämter – gut also, dass ihre Zusammenarbeit seit Jahren erprobt ist. Für die Statistischen Ämter von Bund und Ländern gelten einige inhaltliche und organisatorische Grundsätze, die im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (PDF, 70KB, nicht barrierefrei) (Bundesstatistikgesetz) festgeschrieben sind und denen natürlich auch der Zensus 2011 folgt.

Im Einzelnen gelten folgende Prinzipien:

  • Neutralität (Unparteilichkeit)
  • Objektivität
  • wissenschaftliche Unabhängigkeit
  • Gesetzmäßigkeit (keine Erhebung ohne gesetzliche Grundlage)
  • fachliche Konzentration (Statistiken aus einer Hand)
  • regionale Dezentralisierung (Föderalismus)

Wenn eine neue Statistik eingeführt werden soll, dann ist dafür eine Rechtsgrundlage erforderlich – in aller Regel ein Gesetz. Dadurch erteilt der Gesetzgeber den statistischen Ämtern den Auftrag und die Legitimation, statistische Ergebnisse zu erstellen.

Entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland werden die Bundesstatistiken dezentral organisiert und in Zusammenarbeit von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt.

Die wichtigste Aufgabe des Statistischen Bundesamtes ist es, dafür zu sorgen, dass die Bundesstatistiken – die bundesweiten amtlichen Statistiken – überschneidungsfrei, nach einheitlichen Methoden und termingerecht durchgeführt werden. Zum Aufgabenkatalog des Statistischen Bundesamtes gehören die methodische und technische Vorbereitung der einzelnen Statistiken, die Weiterentwicklung des Programms der Bundesstatistik, die Koordinierung der Statistiken untereinander und die Zusammenstellung und Veröffentlichung der Bundesergebnisse.

Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder ist es zum einen, die jeweiligen landesspezifischen Statistiken vorzubereiten und durchzuführen. Zum anderen obliegen ihnen bei den Bundesstatistiken die Durchführung der Erhebung und die Aufbereitung bis zum Landesergebnis. Sie erarbeiten und veröffentlichen regionale Ergebnisse, also nicht nur Ergebnisse auf Länderebene, sondern auch Auswertungen unterhalb der Länderebene.

Eurostat


Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder arbeiten auch an der Weiterentwicklung des Europäischen Statistischen Systems (ESS) mit, das aus dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und den Statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten besteht. Eurostat wertet statistische Kennwerte länderübergreifend aus und macht die Daten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten miteinander vergleichbar – so auch die Ergebnisse des Zensus.

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