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Ergebnisse der Wiederholungsbefragung beim Zensus 2011

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben die im Rahmen des Zensus 2011 vorgeschriebene Wiederholungs­befragung auf Stichprobenbasis abgeschlossen und die Ergebnisse vorgelegt.

Die Wiederholungsbefragung sollte zum einen die nationalen Anforderungen an eine nachträgliche Qualitätsbewertung der Zensusergebnisse erfüllen, wie sie in §17 Zensusgesetz 2011 geregelt ist. Zum anderen diente sie der Berichterstattung gegenüber der Europäischen Union gemäß Verordnung 1151/2010. Sowohl Zensusgesetz als auch EU-Verordnung beschränken die Evaluierung durch die Wiederholungs­befragung dabei auf die Ermittlung der Einwohnerzahlen. Die Erkenntnisse dokumentieren die beim Zensus 2011 erreichte Qualität und unterstützen damit die methodische Vorbereitung des kommenden Zensus. Eine nachträgliche Korrektur der festgestellten Einwohnerzahlen ist damit allerdings nicht möglich, da statistisch belastbare Ergebnisse aus der Wiederholungs­befragung aufgrund des gesetzlich reglementierten Stichprobenumfangs nicht trennscharf für jede Gemeinde vorliegen.

Bei stichprobenbasierten Wiederholungsbefragungen, die wie bei der Volkszählung 1987 im Nachgang einer Vollerhebung durchführt werden, unterstellt man in der Regel einen deutlich geringeren Messfehler als bei der Vollerhebung selbst. Beim Zensus 2011 lässt sich jedoch die Interpretation, die Wiederholungsbefragung wäre qualitativ hochwertiger als das Zensusergebnis, nicht halten.

Der Zensus 2011 war keine Vollerhebung. Die primärstatistischen Maßnahmen zur Registerkorrektur sind deshalb nicht a priori mit einem höheren Messfehler behaftet als die Wiederholungs­befragung selbst. Insofern lässt sich die aus der Wiederholungs­befragung berechnete Abweichung nicht als tatsächlicher Messfehler, sondern lediglich als betragsmäßige Größenordnung für einen potenziellen Messfehler interpretieren. Dabei muss sogar offen bleiben, inwieweit die Abweichung Fehlern bei der Wiederholungs­befragung oder Fehlern beim Zensus 2011 geschuldet ist. Das wiederum bedeutet, dass nur der Betrag, nicht aber das Vorzeichen (+/-) der Abweichung sinnvoll interpretiert werden kann. Auch deshalb kann eine Korrektur der Zensusergebnisse durch die Wiederholungs­befragung fachlich nicht gerechtfertigt werden, selbst wenn sie möglich wäre.

Downloadtabellen

Vergleich der Über-/Unterfassungen und paarigen Fälle für Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern (xlsx, 138KB, nicht barrierefrei)
Vergleich der Einwohnerzahl zwischen Zensusmodell und Wiederholungsbefragung für Gemeinden unter 10 000 Einwohnern (xlsx, 109KB, nicht barrierefrei)
Über-/Untererfassung nach demografischen Merkmalen für Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern in Deutschland (xlsx, 79KB, nicht barrierefrei)
Vergleich der Wohnungsstatusangabe für Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern in Deutschland (xlsx, 81KB, nicht barrierefrei)

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