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Vielfältiges Deutschland: Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit

Im Frühjahr 2013 werden die ersten Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit, die im Rahmen des Zensus 2011 erhoben wurden, veröffentlicht. Für Kreise, Gemeinden und Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern stehen dann erste Einblicke in die Arbeitswelt der in Deutschland lebenden Menschen zur Verfügung, mit denen grundlegende Aussagen zur Erwerbstätigkeit getroffen werden können.

Die Informationen zur Beschäftigung wurden für den ersten Veröffentlichungstermin mit Hilfe des Fragebogens zur Haushaltebefragung (Fragen 30 – 46) erhoben. In diesem wurde zum Beispiel um Auskunft zum ausgeübten Beruf, zum Wirtschaftszweig und zum Arbeitsort gebeten. Informationen zur Selbstständigkeit, die in keinem Register vorliegen, wurden ebenfalls mit diesem Fragebogen gewonnen. Zum ersten Veröffentlichungstermin werden die erhobenen Daten aus der Haushaltebefragung hochgerechnet und bekannt gegeben. Dabei können Aussagen zum Erwerbsstatus, der Stellung im Beruf, dem Arbeitsort und dem Wirtschaftszweig für Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern getroffen werden.

Die Angaben zum Beruf werden zum zweiten Veröffentlichungstermin Anfang 2014 zur Verfügung stehen und anhand der aktuellen nationalen und internationalen Klassifikation der Berufe (KldB 2010 und ISCO-08) ausgewertet. Zusätzlich werden die Daten der Bundesagentur für Arbeit und der öffentlichen Arbeitgeber in die Veröffentlichung miteinbezogen. Für die Berechnung der Ergebnisse werden diese ausgezählt und um die Ergebnisse der hochgerechneten Haushaltebefragung ergänzt. Somit erhält man für alle Kreise, Gemeinden und Städte mit mindestens 10 000 Einwohnern detaillierte und umfassende Informationen zum Erwerbsstatus und zur Verteilung der Erwerbstätigen auf die einzelnen Wirtschaftszweige (z.B Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Baugewerbe, Hoch- und Tiefbau).

Erwerbstätigkeit im Sinne der Internationalen Arbeitsorganisation

Deutschland muss die durch den Zensus 2011 ermittelten Angaben zum Erwerbsstatus der Bevölkerung nach dem Konzept der ILO an die Europäische Union liefern. Dadurch lassen sich international vergleichbare Aussagen über die Erwerbstätigkeit in der EU treffen. Da Daten über den Erwerbsstatus nach ILO-Definition in keinem Register vorhanden sind, wurden diese Angaben im Fragebogen zur Haushaltebefragung erhoben.

Gefragt wurde, ob die befragte Person in der vergangenen Woche mindestens eine Stunde gearbeitet hat. Denn nach der ILO-Definition ist jede Person ab 15 Jahren, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder als Selbstständige/r oder mithelfende/r Familienangehörige/r gearbeitet hat, erwerbstätig. Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das er oder sie im Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig.

Als erwerbslos gilt nach ILO-Definition, wer nicht erwerbstätig ist, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat und eine Tätigkeit innerhalb von zwei Wochen aufnehmen könnte. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es dabei nicht an. Die Definition der Erwerbslosen unterscheidet sich von der Definition der registrierten Arbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Nach dem SGB gilt als arbeitslos, wer bei einer Agentur für Arbeit oder einem kommunalen Träger gemeldet ist und nach einer Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden sucht.

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