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Warum der Zensus nach der Religion fragt

Wegen der Bedeutung, die der Religionszugehörigkeit für das Leben der Menschen zukommt, nicht zuletzt für das Verständnis von Prozessen der Integration von Zuwanderern und ihrer Kinder, sind vertiefende Informationen hierzu wichtig.

Auch bei den bisherigen Volkszählungen in der Bundesrepublik Deutschland (1950, 1961, 1969 und 1987) wurden regelmäßig Angaben über die Religionszugehörigkeit erhoben. Das Merkmal „rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft“ entspricht dem im Melderegister vorhandenen Merkmal. Die Erhebung der Religionszugehörigkeit im Rahmen der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ermöglicht es, die Qualität der Registerdaten zu überprüfen.

Darüber hinaus wird das Bekenntnis zu einer Religion erfragt, um auch Informationen über andere Glaubensgemeinschaften und Weltregionen zu gewinnen. Die Erhebung ist wichtig für das Verständnis von Prozessen der Integration von Zuwanderern und ihrer Kinder.

Diese Angaben sind aber freiwillig, damit niemand gezwungen wird, seine Überzeugungen gegen seinen Willen zu offenbaren.

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