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Zensusergebnisse mit großer Bedeutung - Teil 4: Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Für die Gesetzgebung auf europäischer Ebene ist – gemeinsam mit dem Europäischen Parlament – der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, verantwortlich. Dieses Gremium ist die Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten, wobei die Regierungen durch die jeweiligen Fachminister vertreten werden. Die Zusammensetzung wechselt je nach Themengebiet: Zum Beispiel bilden die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten den "Allgemeinen Rat", die Verkehrsminister den "Verkehrsrat" und die Umweltminister den "Umweltrat".

Auch in diesem Gremium werden die Einwohnerzahlen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt – nämlich bei der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen Stimmengewicht und Bevölkerungsgröße gewährleistet ist. Demnach kann ein Beschluss im Ministerrat nur dann gefasst werden, wenn mindestens 55 % der Mitgliedstaaten zustimmen und diese gemeinsam mindestens 65 % der europäischen Bevölkerung repräsentieren. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das Prinzip der qualifizierten Mehrheit auf viele neue Politikbereiche wie zum Beispiel Zuwanderung und Kultur ausgedehnt.

Quelle: europa.eu

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