Navigation und Service

Startseite

Zensusergebnisse mit großer Bedeutung - Teil 5: Der Finanzausgleich in Deutschland

Der Finanzausgleich in Deutschland wird in insgesamt vier Stufen vorgenommen. Zunächst wird das Steueraufkommen vertikal zwischen Bund und Ländern verteilt. In der zweiten Stufe folgt die horizontale Verteilung zwischen den Ländern, in der dritten Stufe der sogenannte Länderfinanzausgleich zwischen finanzstärkeren und finanzschwächeren Ländern. Die letzte Stufe bilden die Bundesergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder. Einen guten Überblick über die einzelnen Stufen bietet Ihnen dieser Artikel auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Um die Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl in der Berechnung des Finanzausgleichs zu verdeutlichen, sollen an dieser Stelle nur zwei Beispiele herausgegriffen werden.

Beispiel 1: Die horizontale Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer

Knapp die Hälfte der Einnahmen aus der Umsatzsteuer wird unter den Ländern aufgeteilt. Bei dieser horizontalen Verteilung spielt die Einwohnerzahl eine große Rolle. Denn bis zu 25 % des Länderanteils an der Umsatzsteuer werden als sogenannte Ergänzungsanteile an die Länder verteilt. Hierfür werden die Steuereinnahmen je Einwohner eines Landes mit den durchschnittlichen Steuereinnahmen je Einwohner aller Länder in Beziehung gesetzt. Der restliche Länderanteil an der Umsatzsteuer, also mindestens 75 %, wird nach der Einwohnerzahl auf alle Länder verteilt.

Beispiel 2: Der Länderfinanzausgleich

Durch den Länderfinanzausgleich soll die unterschiedliche Finanzkraft der einzelnen Bundesländer ausgeglichen werden. Auch hier spielt die Einwohnerzahl eine tragende Rolle, denn als Ausgangspunkt für den Länderfinanzausgleich dient die Finanzkraft je Einwohner der einzelnen Länder.

Um einen Ausgleich zu schaffen, wird zum einen für finanzschwache Länder berechnet, wie weit die Finanzkraft je Einwohner im betreffenden Land die durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner unterschreitet. Analog dazu wird für finanzstarke Länder ermittelt, um wie weit ihre Finanzkraft je Einwohner die durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner übersteigt. Anhand dieser Berechnungen wird dann die Höhe der Ausgleichsbeiträge festgelegt.

Über die genannten Beispiele hinaus regelt der kommunale Finanzausgleich die Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes sowie die Umverteilung zwischen den Kommunen. Auch in diesen Finanzausgleich fließt die Einwohnerzahl ein. Da es in der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs sehr große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, kann an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen werden.

Service

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2020

Logo: Statistische Ämter des Bundes und der Länder