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29.08.2006Pressemitteilung

Intensive Vorbereitung des registergestützten Zensus beginnt

WIESBADEN – Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung die Grundsatzentscheidung getroffen, dass sich Deutschland an der kommenden EU-weiten Zensusrunde 2010/2011 mit einem registergestützten Verfahren beteiligen wird. Damit beginnt für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die nächste Vorbereitungsphase für einen registergestützten Zensus, der in den kommenden Jahren ein zentrales Projekt der amtlichen Statistik sein wird. Die Erhebung heißt registergestützt, da sie im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung vorrangig Daten vorhandener Verwaltungsregister nutzen wird.

Ziel des Zensus ist es, verlässliche Zahlen zur Bevölkerung in Deutschland und deren Arbeits- und Wohnverhältnissen zu gewinnen. Diese Eckdaten werden außerdem eine Vielzahl von Statistiken, wie zum Beispiel die Bevölkerungsfortschreibung oder den Mikrozensus, auf eine neue Grundlage stellen. Im Unterschied zu früheren Jahrzehnten erfolgt keine traditionelle Volkszählung, bei der alle Einwohner befragt werden. Das Verfahren des registergestützten Zensus nutzt stattdessen hauptsächlich Verwaltungsregister – vor allem die der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit. Daneben werden Informationen über Gebäude und Wohnungen, über die es keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt, postalisch bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern erfragt. Ergänzende Stichproben ermitteln per Interviews beispielsweise Daten zu Ausbildung und Bildung, die ebenfalls nicht in den Verwaltungsunterlagen vorliegen. Bei allem geht es nicht um die individuellen Lebensverhältnisse der einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Vielmehr sollen – bei strikter Wahrung des Statistikgeheimnisses – Strukturdaten ermittelt werden.

Die amtliche Statistik hat diese Methode in den Jahren 2001 bis 2003 getestet. Das Verfahren des registergestützten Zensus wird zu ebenso belastbaren Ergebnissen führen wie eine traditionelle Volkszählung. Zugleich werden die Bürgerinnen und Bürger weniger belastet, da nur ein Teil der Einwohner befragt wird; für die Steuerzahler werden deutlich geringere Kosten anfallen.

Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Bundesamt.

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