18.04.2011Pressemitteilung
Zensus 2011: Die neue Volkszählung zum Stichtag 9. Mai 2011
Ein neues Verfahren mit geringerer Belastung der Bürgerinnen und Bürger
In drei Wochen, am 9. Mai 2011, ist der Stichtag des Zensus 2011, der EU-weiten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Baden-Württemberg leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erstmals wird ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Im Unterschied zur Volkszählung 1987 werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus Registern für statistische Zwecke genutzt. Dazu gehören vor allem die Angaben aus den Melderegistern der Kommunen, aus dem Register der Bundesagentur für Arbeit sowie aus den Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand. Die Mehrheit der Bevölkerung wird beim Zensus 2011 gar keine Auskunft geben müssen. Zur Sicherung der Qualität und der Repräsentativität der Ergebnisse sowie zur Gewinnung der vom Gesetzgeber benötigten Daten, für die es keine Register gibt, werden Befragungen durchgeführt. So werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg angeschrieben, bei der Haushaltebefragung werden bundesweit knapp 10 % der Bevölkerung interviewt und auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, wie Alten- oder Studentenwohnheimen, werden Erhebungen durchgeführt. Nur etwa ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger kommt mit dem Zensus 2011 direkt in Berührung, indirekt fließen allerdings durch die Bereitstellung der Registerdaten Angaben über die gesamte Bevölkerung in die Ergebnisse des Zensus 2011 ein.
Wie sieht der Ablauf bei der Haushaltebefragung aus?
Nach einem mathematischen Zufallsverfahren wurden Anschriften (Adressen) ausgewählt. Alle dort lebenden Personen werden befragt, das sind in Baden-Württemberg rund 1,1 Mill. Personen oder etwa 500 000 Haushalte. Durch die Ausgestaltung des Stichprobenverfahrens ist die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleistet. Die Befragung wird von 88 Erhebungsstellen organisiert, die bei allen Landkreisen und bei Städten mit mindestens 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern eigens für den Zensus 2011 eingerichtet wurden und die von den sonstigen Verwaltungsbereichen strikt getrennt sind. Die Erhebungsstellen haben landesweit mehr als 13 000 Interviewerinnen und Interviewer (Erhebungsbeauftragte) gewonnen und diese auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz schriftlich verpflichtet. Die Interviewerinnen und Interviewer müssen die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Sie dürfen nicht eingesetzt werden, wenn aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen zu befürchten ist, dass sie ihre Erkenntnisse als Erhebungsbeauftragte zum Schaden der auskunftspflichtigen Personen nutzen könnten. Sie dürfen auch nicht in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Die Erhebungsbeauftragten dürfen die aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse selbstverständlich auch nicht für andere Zwecke nutzen, insbesondere ist es verboten, die gewonnenen Daten für kommerzielle, religiöse oder karitative Zwecke oder für die Verbreitung politischen Gedankengutes zu verwenden. Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, ist strafrechtlich zu belangen, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist möglich.
Sofern eine Anschrift für die Befragung ausgewählt wurde, finden die an dieser Anschrift lebenden Haushalte ab Anfang Mai 2011 in einem Briefumschlag eine Terminankündigungskarte des zuständigen Interviewers zusammen mit einem Informationsblatt, einem Anschreiben der zuständigen Erhebungsstelle sowie den gesetzlichen Grundlagen im Briefkasten vor. Zum angekündigten Termin besuchen die Erhebungsbeauftragten die Haushalte, bitten um die Benennung der in der Wohnung lebenden Personen und tragen Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum in eine Erhebungsliste ein. Anschließend wird das Interview mit den im Haushalt lebenden Personen durchgeführt. Sollte das Angebot eines Interviews nicht gewünscht werden, werden dem Haushalt der oder die Fragebögen übergeben. Diese können dann ausgefüllt per Post an die Erhebungsstelle übermittelt oder dort abgegeben werden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen beim Versand durch die Post den Rückumschlag jedoch mit 1,45 Euro frankieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Angaben bequem, mit wenig Aufwand, zu jeder Tageszeit und kostengünstig über eine gesicherte Internetverbindung zu machen. Hierzu werden die Fragebogennummer und der Aktivierungscode benötigt, die auf der ersten Seite des Fragebogens in der Rubrik „online“ aufgedruckt sind. Für Personen, die nicht Deutsch sprechen, stehen den Erhebungsbeauftragten Übersetzungshilfen in 13 Sprachen zur Verfügung.
Sollte der Haushalt beim ersten Termin nicht anwesend sein und auch keinen Kontakt mit der Interviewerin oder dem Interviewer aufgenommen haben, kommt eine Zweitankündigungskarte zum Einsatz. Ist auch beim zweiten Termin niemand anzutreffen, wird die weitere Befragung der Erhebungsstelle übergeben, die dann eine schriftliche Befragung einleitet. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragungen in den 12 Wochen nach dem Stichtag, also bis Ende Juli 2011, abzuschließen.
Welche Fragen werden dort gestellt?
Es geht um maximal 46 Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit. Diese Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Die Angabe zum Glaubensbekenntnis (zum Beispiel Christentum, Judentum oder Islam) ist dagegen freiwillig. Nach dem Einkommen wird nicht gefragt. Der Fragebogen der Haushaltebefragung ist hellgrün.
Wie lange dauert die Befragung? Darf der Erhebungsbeauftragte die Wohnung betreten?
Die Dauer des Interviews hängt davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben und ob diese erwerbstätig sind. Personen die nicht einmal einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehen - wie Hausfrauen und Hausmänner oder Rentnerinnen und Rentner - müssen natürlich die Fragen zur Erwerbstätigkeit nicht beantworten. Auch für Kinder und Jugendliche ist das Frageprogramm entsprechend kürzer.
Die Interviewerinnen und Interviewer stellen sich bei ihrem Besuch in jedem Fall vor und weisen sich unaufgefordert mit ihrem Interviewerausweis und dem Personalausweis aus. Sie sind angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Personen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten.
Wie sieht der Ablauf der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften aus?
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Angaben der Melderegister über die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Einrichtungen oft ungenau. Deshalb wird beim Zensus 2011 in Baden-Württemberg in rund 4 000 Einrichtungen bei rund 200 000 Bewohnerinnen und Bewohnern durch die Erhebungsstellen vor Ort eine Vollerhebung durchgeführt.
Alle Haushalte in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften finden ab Anfang Mai 2011 einen Umschlag mit einer Terminankündigungskarte des zuständigen Erhebungsbeauftragten sowie einem Informationsblatt, einem Anschreiben der zuständigen Erhebungsstelle und den gesetzlichen Grundlagen in ihrem Briefkasten vor. Der Ablauf der Befragung entspricht dem bei der Haushaltebefragung geschilderten Verfahren.
Welche Fragen werden dort gestellt?
Das Erhebungsprogramm beschränkt sich auf wenige Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder auch Informationen darüber, ob die Anschrift die Hauptwohnung ist. Auch diese Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Für Personen, die nicht Deutsch sprechen, stehen den Erhebungsbeauftragten Übersetzungshilfen in fünf Sprachen zur Verfügung.
Einige dieser Einrichtungen wurden im Rahmen des bereits beschriebenen mathematischen Zufallsverfahrens zusätzlich für die Haushaltebefragung ausgewählt, damit auch für diese Bevölkerungsgruppen die benötigten Daten gewonnen werden können. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen, abgesehen von der Frage zum Glaubensbekenntnis, auch die dort vorgesehenen Fragen wie oben bereits dargestellt beantworten.
Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Behindertenwohnheime, Erziehungsheime, Notunterkünfte für Obdachlose oder Justizvollzugsanstalten ist ein besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. In diesen landesweit rund 3 000 Einrichtungen werden die Bewohnerinnen und Bewohner über den Zensus 2011 informiert, befragt wird aber die Einrichtungsleitung. Die Haushaltebefragung sowie die Gebäude- und Wohnungszählung finden in diesen Einrichtungen nicht statt.
Die Fragebogen in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnheimen und anderen vergleichbaren Einrichtungen sind in violetten Farbtönen gestaltet.
Wie sieht der Ablauf bei der Gebäude- und Wohnungszählung aus?
Rund 3 Mill. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen erhalten ab Anfang Mai 2011 mit der Post einen Brief vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, der den Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung, ein Anschreiben sowie ein Informationsblatt und die gesetzlichen Grundlagen enthält. Der Fragebogen ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ausgefüllt in dem ebenfalls beigefügten Rückumschlag zurückzusenden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen den Rückumschlag mit 1,45 Euro frankieren. Selbstverständlich gibt es auch hier die Möglichkeit, Porto zu sparen und die Fragen bequem, zu jeder Tageszeit und kostengünstig online über eine sichere Internetverbindung zu beantworten. In der Rubrik „online“ auf der ersten Seite des Fragebogens sind die Fragebogennummer und der Aktivierungscode aufgedruckt, die für die online Meldung benötigt werden.
Mit etwa 1 000 Großeigentümern wurden zudem spezielle Verträge der Datenübermittlung geschlossen, um die Meldeweise zu erleichtern.
Welche Fragen werden dort gestellt?
Bei den Angaben zum Gebäude geht es um Fragen nach der Art des Gebäudes (handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Geschäftshaus mit einer Wohnung?), der Zahl der Wohnungen, dem Gebäudetyp (freistehendes Haus oder Doppelhaus), dem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes, den Eigentumsverhältnissen (Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, Privatperson, kommunales Wohnungsbaunternehmen) und der Heizungsart (Fernheizung oder Blockheizung).
Bei den Fragen zur Wohnung geht es um die Wohnungsnutzung, also ob die Wohnung vermietet oder vom Eigentümer bewohnt ist. Weitere Fragen beziehen sich auf die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die Eigentumsverhältnisse (ist der Eigentümer eine Privatperson, ein privatwirtschaftliches oder einer öffentliches Unternehmen oder eine Wohnungsgenossenschaft). Diese Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Nach der Höhe der Miete wird nicht gefragt. Für Personen, die nicht Deutsch sprechen, stehen im Internet Übersetzungshilfen in sechs Sprachen zur Verfügung. Der Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung hat einen orangen Farbton.
Was ist mit dem Datenschutz?
Persönliche Angaben werden in jedem Falle geheim gehalten, ausschließlich für statistische Zwecke verwendet und nur anonymisiert ausgewertet. Alle an der Durchführung des Zensus 2011 beteiligten Personen sind auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz besonders verpflichtet. Informationen fließen beim Zensus nur in eine Richtung, aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin zur amtlichen Statistik. Es gilt das sogenannte „Rückspielverbot“. Einzelangaben oder entsprechende Informationen dürfen nicht an Behörden zurückgegeben werden, weder an das Einwohnermeldeamt noch an das Finanzamt noch an die Polizei.
Wo sind weitere Informationen zu finden?
Im Internet kann man sich auf www.zensus2011.de, den Webseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder jederzeit umfassend über den Zensus informieren.
Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg