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18.10.2011Pressemitteilung

Gebäude- und Wohnungszählung: Wer noch nicht gemeldet hat, erhält demnächst einen Heranziehungsbescheid

Mehr als 90 Prozent der im Rahmen des Zensus 2011 angeschriebenen Immobilieneigentümer und -verwalter haben inzwischen ihre Fragebögen an das Statistische Landesamt gesendet bzw. die Daten online übermittelt. „Für alle Wohnungen bzw. Häuser, zu denen bis Ende September keine Meldungen vorlagen, versenden wir diese und nächste Woche Heranziehungsbescheide“, erklärt Jörg Berres, Präsident des Statistischen Landesamtes. Insgesamt werden rund 51.000 Eigentümer und Verwalter angeschrieben und zur Auskunft für rund 58.000 Immobilien aufgefordert.

Mit dem Heranziehungsbescheid werden die bislang noch säumigen Eigentümer und Verwalter noch einmal auf die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an der Gebäude- und Wohnungszählung hingewiesen. Sollten die Meldungen nicht binnen 14 Tagen beim Statistischen Landesamt vorliegen, folgt eine Zwangsgeldfestsetzung. Die Höhe des Zwangsgeldes richtet sich nach der Anzahl von Immobilien, für die bis zu der gesetzten Frist noch Rückmeldungen ausstehen. Für Eigentümer von bis zu drei Immobilien werden im Falle der erneuten Weigerung beispielsweise 300 Euro fällig. Dem Heranziehungsbescheid liegen Erhebungsunterlagen bei, sodass die Übermittlung der Daten auch möglich ist, wenn die ursprünglich zugestellten Unterlagen nicht mehr vorhanden sind. Die Empfänger der Bescheide sollten die Fragebögen entweder ausfüllen und ausreichend frankiert an das Statistische Landesamt schicken, oder alternativ die Daten bequem per Internet melden. Die Zugangsdaten für das sichere Online-Verfahren stehen auf den Fragebögen.

In Rheinland-Pfalz waren Ende April / Anfang Mai rund 1,1 Millionen Wohneigentümer angeschrieben und um Auskunft für insgesamt mehr als 1,4 Millionen Gebäude und Wohnungen gebeten worden. Bis Anfang Juni lagen bereits rund 80 % Rückmeldungen vor. Mit dem anschließenden Erinnerungsschreiben erhöhte sich die Rückmeldequote auf inzwischen mehr als 90 %. „Wir sind zuversichtlich, dass mit dem jetzt folgenden Heranziehungsbescheid der größte Teil der noch ausstehenden Meldungen eingeht und sich die Festsetzung eines Zwangsgeldes oder gar dessen Vollstreckung auf Ausnahmefälle beschränken wird“, erläutert Jörg Berres.

Das Statistische Landesamt hat die bereits eingegangenen Daten intensiv geprüft um zu vermeiden, dass Eigentümer angeschrieben werden, die bereits gemeldet haben. „Dennoch kann man bei der großen Zahl nicht ausschließen, dass jemand versehentlich einen Heranziehungsbescheid erhält“, so Berres. Die Betroffenen sollen sich in diesen Fällen direkt an das Statistische Landesamt wenden, entweder telefonisch unter +49 2603 71 40 00 oder per E-Mail an zensus@statistik.rlp.de.

Die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 ist eine Vollerhebung, die belastbare Ergebnisse über den Bestand und die Nutzung von Wohnungen liefern soll. Für die Wohnungswirtschaft, die Politik in Land und Bund und nicht zuletzt für die Kommunen sind diese Daten eine wichtige Planungsgrundlage. Da Antwortausfälle zu verzerrten Ergebnissen führen, ist die Teilnahme aller Eigentümer bzw. Verwalter unerlässlich.

Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz.

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